Hier ist Ihr aktuelles Angebot zum Datenschutz in Köln

Ihr externer Datenschutzbeauftragter für Köln

Ihr Unternehmen hat seinen Sitz in Bayern und Sie hatten bisher noch keine Gelegenheit, sich um einen externen Datenschutzbeauftragten zu kümmern?

Dann wird es jetzt aber Zeit. Wir agieren landesweit und bieten Ihnen die nötige Erfahrung und Kompetenz. Sie müssen lediglich den ersten Schritt tun und Kontakt zu uns aufnehmen.

Nutzen Sie unsere Vorteile

  • Ihr Unternehmen wird in Zukunft in Sachen Datenschutz immer auf dem aktuellen Stand sein.
  • wir arbeiten mit einem speziellen Datenschutz-Managementsystem – einfach, kompakt und zeitgemäß.
  • Sie müssen nicht viel Geld für einen externen Datenschutzbeauftragten ausgeben.

Fragen sie noch heute an!

Externer Datenschutzbeauftragter für Köln

Wir können Ihnen in diesem Fall weiterhelfen. Laut der neuen EU-DSGVO, die seit dem 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, müssen alle Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten und diese automatisiert verarbeiten, einen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen nachweisen. Sollten Sie dies bisher versäumt haben, sollten Sie es umgehend nachholen. Im schlimmsten Fall können Sie mit einem Bußgeld bis zu 10 Millionen Euro belegt werden.

Der externe Datenschutzbeauftragte für Bayern unterstützte Sie in Sachen Datenschutz für Ihr Unternehmen. Wir sind bereits seit vielen Jahren im Bereich des Datenschutzes tätig und wissen daher genau, worauf es ankommt und welche Vorschriften und Regeln eingehalten werden müssen.

Ein fehlender Datenschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen kann nicht nur zu der bereits erwähnten Bußgeldstrafe führen. Wer in seinem Unternehmen auf einen Datenschutzbeauftragten verzichtet, kann die Sicherheit gemäß der EU-DSGVO der personengebundenen Daten der Kunden nicht mehr gewährleisten. Entsprechend könnten diese das Vertrauen in Sie verlieren. Darüber hinaus kann ein fehlender Datenschutzbeauftragter Sie Ihre ISO-Zertifizierung kosten.

Ja, ich möchte ein unverbindliches Angebot für meinen Datenschutz.

    Bestellung ausschließlich durch vertretungsberechtigte Person bzw. Unternehmer i.S.d. §14 BGBGeben Sie diesen Code ein : captcha

    Warum sollten Sie sich für einen externen Datenschutzbeauftragten von uns entscheiden?

    Und genau dies wird durch den externen Datenschutzbeauftragten auch nach außen präsentiert. So vermeiden Sie nicht nur Strafen und Bußgelder, sondern verlieren auch das Vertrauen Ihrer Kunden nicht. Denn gerade in der heutigen Zeit ist es für viele Menschen wichtig zu wissen, dass die eigenen Daten sicher sind. Entscheiden Sie sich für uns, ist ein externer Datenschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen nicht mehr nötig. Denn Sie profitieren von unserem Datenschutz-Management.