Hier ist Ihr aktuelles Angebot für Gummersbach

Ihr externer Datenschutzbeauftragter für Gummersbach

Ihr Unternehmen ist ansässig in der Kreisstadt und Sie haben noch keinen Datenschutzbeauftragten?

Dann wird es höchste Zeit, denn seit Mai 2018 ist die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten und diese bringt neue Richtlinien mit sich, die alle Unternehmen, wo personenbezogene Daten verarbeitet werden, umsetzen müssen.

Profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • Durch eine spezielle Software gelingt es Ihnen schnell und einfach, die für Ihr Unternehmen anfallenden Aufgaben gezielt umzusetzen.

  • Sie sparen Zeit und Geld, da Sie keine eigenen Mitarbeiter teuer schulen lassen müssen.

  • Beratung und Support, falls es doch zu Schwierigkeiten oder Rückfragen kommt

Externer Datenschutzbeauftragter für Gummersbach

Gehen Sie kein Risiko ein, das Vertrauen Ihrer Kunden und Geschäftspartner zu verlieren indem Sie das Thema Datenschutz nicht ernst nehmen. Seit Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 können hohe Bußgelder und Abmahnungen drohen, sollte ein Unternehmen nicht konform zu den neuen Richtlinien der DSGVO arbeiten.

Das Datenschutzmanagement-System, welches wir Ihnen bei Vertragsabschluss zur Verfügung stellen, ist eine Software mit der Sie gezielt und einfach die anfallenden Aufgaben abarbeiten können. Außerdem können Sie uns natürlich auch als externen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, die dazu verpflichten. Wir betreuen Kunden in Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Bundesländern sowie gezielt im Oberbergischen Kreis. Falls Sie Rückfragen haben oder Hilfe benötigen sollten stehen wir für Beratung und Support auch mit Vor-Ort-Terminen zur Verfügung. Nutzen Sie die Gelegenheit und kontaktieren Sie uns über nebenstehendes Formular für ein kostenloses und unverbindliches erstes Beratungs- und Kennlerngespräch, denn Datenschutz ist Vertrauenssache!

Ja, ich möchte ein unverbindliches Angebot für meinen Datenschutz.

    Bestellung ausschließlich durch vertretungsberechtigte Person bzw. Unternehmer i.S.d. §14 BGBGeben Sie diesen Code ein : captcha

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